Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen und Schulungsangebote der b.a.r.h.o.r.i.z.o.n.t.r.a.i.n.i.n.g. (nachfolgend „Horizon Training“), die im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 erbracht werden. Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Durchführung von Unterweisungen sowie die Begleitung von Compliance-Audits für Unternehmen der Baubranche, Architektur und des Risikomanagements.
Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie an Freiberufler mit technischem Hintergrund. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Umsetzung der von Horizon Training empfohlenen Schutzmaßnahmen. Horizon Training übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unzureichenden oder unterlassenen Umsetzung resultieren.
Horizon Training erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung zum Arbeitsschutz. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Angebotsvereinbarung. Standardmäßig umfasst jede Beauftragung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern von Horizon Training während der Ortsbegehung uneingeschränkten Zutritt zu allen Betriebsbereichen zu gewähren und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Horizon Training haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet Horizon Training nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
Die Gefährdungsbeurteilung ersetzt nicht die eigenverantwortliche Prüfungspflicht des Auftraggebers nach § 3 ArbSchG. Horizon Training weist ausdrücklich darauf hin, dass die Beurteilung auf den zum Zeitpunkt der Erhebung vorliegenden Informationen basiert und regelmäßig zu aktualisieren ist.
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden betrieblichen Daten und Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt. Horizon Training verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und unter Einhaltung der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung.
Der Auftraggeber willigt ein, dass Horizon Training die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erhobenen anonymisierten Daten für statistische Zwecke und zur Verbesserung der Dienstleistungen verwenden darf.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug behält sich Horizon Training das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine pauschale Mahngebühr von 5,00 Euro zu erheben.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Horizon Training ist berechtigt, Teilleistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
Der Vertrag beginnt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder falsche Angaben macht, die die Gefährdungsbeurteilung wesentlich beeinflussen.
Horizon Training behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen erforderlich ist. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.
Bei laufenden Verträgen bleiben die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bedingungen maßgeblich, sofern die Änderung nicht ausdrücklich vereinbart wird.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Horizon Training, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte an: info@barhorizontraining.com oder telefonisch unter 06885 611 8126. Unsere Postanschrift lautet: Seegerallee 3/5.